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   BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 4/88   

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https://dejure.org/1989,8488
BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 4/88 (https://dejure.org/1989,8488)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1989 - IVb ZR 4/88 (https://dejure.org/1989,8488)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - IVb ZR 4/88 (https://dejure.org/1989,8488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung eines Beweisantritts durch das Gericht hinsichtlich des Verbots der vorweggenommenen Beweiswürdigung - Aufrechnung mit einer Schadensersatzforderung wegen schuldhafter Verletzung eines Vorkaufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.1968 - II ZR 50/65

    Anforderungen an den Erwerb eines Wechsels - Anforderungen an die gerichtliche

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 4/88
    Er wollte nicht erst durch die Vernehmung beweiserhebliche Tatsachen erfahren, um diese dann als Prozeßvortrag zu übernehmen, sondern er hat die Vernehmung seiner Mutter über die nach seinem Vortrag beweiserhebliche Tatsache selbst beantragt (vgl. zu einem ähnlichen Fall BGH Urteil vom 14. März 1968 - II ZR 50/65 - NJW 1968, 1233, 1234).
  • BGH, 13.12.2005 - KZR 12/04

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    bb) Sollte das Berufungsurteil dahin zu verstehen sein, dass das Berufungsgericht sich in Ermangelung näherer Darlegung der Umstände, unter denen die Zusage erteilt worden sein soll, wegen fehlender Plausibilität einer rechtlichen Verbindlichkeit der behaupteten Zusage auch im Falle einer den Vortrag der Klägerin bestätigenden Zeugenaussage von der Wahrheit der unter Beweis gestellten Behauptung nicht würde überzeugen können, so läge darin eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, NJW-RR 2001, 1006; BGH, Urt. v. 21.6.1989 - IVb ZR 4/88, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisantrag, Ablehnung 3; Urt. v. 13.3.1996 - VIII ZR 186/94, NJW 1996, 1541 unter II 2; Urt. v. 19.3.2002 - XI ZR 183/01, WM 2002, 1004 unter II 2 c).
  • BGH, 15.12.1994 - VII ZR 140/93

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Werkunternehmers hinsichtlich

    Die Erwägung des Berufungsgerichts, schon aufgrund der Aussage des früheren Geschäftsführers der Beklagten sei nicht ersichtlich, weshalb die Beklagte einen geänderten Auftrag mit dem Einheitspreis von 495 DM akzeptiert haben sollte, stellt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar (zur vorweggenommenen Beweiswürdigung: BGH, Urteil vom 21. Juni 1989 - IVb ZR 4/88 = BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisantrag, Ablehnung 3 und vom 16. September 1986 VI ZR 128/85 = BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisantrag, Ablehnung 1).
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